Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 13.08.2014
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Geltung der Bedingungen
Lieferungen. Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
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Vertragsabschluß
in Prospekten. Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote halt sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Auftrage bedürfen zur Rechts Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktions- sowie Softwareänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält der Verkäufer sich ausdrücklich vor. sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
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Zeitlich befristete Miel / Wartungsvertrage (1.3.5.6 und 10 Jahre)
Wir verpflichten uns. die Telekommunikationsanlagen betriebsbereit zu montieren, sie dem Mieter für den Gebrauch zu überlassen, sowie Störungen und Schaden zu beseitigen. Der Mieter lasst alle erforderlichen Arbeiten an der Anlage ausschließlich durch uns ausführen.
Bei Mietanlagen hat der Mieter kein Recht auf Neu-Apparaturen. es können auch aufgearbeitete (refurbished) Systeme eingesetzt v/erden. Für Schaden durch Brand. Wasser. Diebstahl. Überspannung (z.B. indirekten Blitzschlag), sowie mutwillige Beschädigungen, haftet der Mieter. Störungen durch Fremdeinwirkung. sowie Störungen an Dosen und Leitungsnetz sind nicht eingeschlossen.
Der Mietvertrag/Wartungsvertrag lauft bis zum Ende des bei Vertragsablauf taufenden Kalenderjahres. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. In den Miet-und Wartungsvertragen ist die Beseitigung von Störungen innerhalb der üblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr enthalten. -
TELA-Absicherung Umfang
Die TELA-Absicherung betrifft die im Mietvertrag bezeichneten Anlagen und Gerate. Abgesichert sind Beschädigungen oder Zerstörung durch zum Beispiel Bedienungsfehler. Ungeschicklichkeit. Vorsatz Dritter; Konstruktions-. Material- oder Ausführungsfehler; Kurzschluss. Überstrom oder Überspannung; Brand. Blitzschlag. Explosion. Schwelen, Glimmen, Sengen. Glühen oder Implosion; Wasserschaden durch Sturm. Frost oder Eisgang sowie Abhandenkommen durch Diebstahl. Raub. Einbruchdiebstahl oder Plünderung (Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei / Staatsanwaltschaft zwingend erforderlich).
4.1. Entschädigung
Unter die TELA-Absicherung fallende Schaden werden durch Instandsetzung oder Neulieferung der Anlage ausschließlich durch die HIGHTEL GmbH behoben. Ein Selbstbehalt ist nicht vereinbart.4.2. Beginn und Laufzeit der TELA-Absicherung
Die TELA-Absicherung beginnt mit Anlieferung des Materials, frühestens aber mit Vertragsschluss und hat die gleiche Laufzeit wie der dazugehörige Miet/Wartungsvertrag.4.3. Zahlung der Betrage für die TELA-Absicherung
Die Betrage für die TELA-Absicherung sind ab Betriebsbereitschaft der Gerate für den Rest des laufenden Kalendervierteljahres und dann vierteljährlich im Voraus, zusammen mit dem Mietpreis, an die Hightel GmbH zu zahlen. Nebenkosten werden nicht erhoben. -
Preise
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten zu Lasten des Bestellers.
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Lieferfristen/Liefertermine
Wir liefern unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wir werden von der Lieferpflicht oder von der Haftung für Mängel befreit, soweit wir aus einem entsprechenden zuvor geschlossenen Lieferabkommen, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder Oberhaupt nicht beliefert werden und soweit wir uns in angemessener Frist auf unsere Leistungsfreiheit berufen. Ein Vertrag entspricht dieser Bestimmung, wenn er bei sorgfältiger Beurteilung eine richtige, vollständige und rechtzeitige Selbstbelieferung erwarten ließ und von uns zugleich mit dem Kauf endgültig und nachprüfbar zur Beschaffung der von uns zu liefernden Ware bestimmt worden ist. Die Dauer der vom Käufer zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung der Liefertermine zu.
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Haftung
Ist beim Kauf der Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Es wird keine Haftung für Betriebsunterbrechungsschaden. Informationsverlust und entgangenen Gewinn übernommen. Die Gewährleistungsfrist betragt 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Offensichtliche Mangel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt v/erden. Die mangelhaften Gegenstande sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Bei Verstoß dieser Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Software ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit hat, die in der Spezifikation abschließend beschrieben ist. Sachmangelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Lieferung. Sei Softwarefehlern leistet der Verkäufer Nacherfüllung durch Überlassung eines neuen Softwareausgabestandes sobald dieser verfügbar ist. Der Verkäufer übernimmt keine Gewahr dafür, dass die Softwarefunktionen den Anforderungen des Kunden genügen, dass Softwareprodukte in der von dem Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler beseitigt werden können. -
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Gegenstande Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf. Vermietung, Verleihung, Verpfändung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur Anzeige, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen v/erden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen, sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten. Der Käufer verpflichtet sich bei Rücktritt des Verkäufers den Gegenstand herauszugeben. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf ein Zurückbehaltungsrecht. Bei Zahlungsverzug von mehr als 3 Monaten für Miet- und Leasinggegenstande hat der Miet- oder Leasinggeber das Recht, die gemietete oder geleaste Sache einzuziehen und Schadenersatz in Hohe von 50 % der Restzahlungen zu verlangen. Der Kaufer verpflichtet sich den Gegenstand, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. ordnungsgemäß zu behandeln, sowie für entsprechende Reinigung und Instandsetzung zu sorgen. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges tragt der Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand ebne Einwilligung des Verkäufers nicht aus seinen Geschäftsräumen zu entfernen. Einen beabsichtigten Wechsel wird der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitteilen.
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Zahlung
Rechnungen des Verkäufers sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort ohne Abzug zahlbar.
Miet- Instandhaltungs- und Leasingzahlungen sind zum 1. eines jeden Quartals für 3 Monate in voraus fällig. Die Ablehnung von Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt. Zinsen in Hohe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes mindestens jedoch 8 % über dem Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. -
Gerichtsstand
Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB. juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand Oberhausen vereinbart.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.