Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Providing“ Telefonie/SIP-Trunk/DSL
Artikel 1 Definitionen
- Auftragnehmer: Hightel GmbH, Vestische Straße 165, 46117 Oberhausen, eingetragen beim Amtsgericht Duisburg, HRB 22889
- Vertragspartner: die Partei, mit der Auftragnehmer einen Vertrag über die Lieferung der Dienste eingegangen ist.
- Vertrag: jeder Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Vertragspartner über die Lieferung von Diensten, der in der Regel aus mehreren Dokumenten besteht, in denen die allgemeinen und spezifischen Bedingungen hinsichtlich der Lieferung der Dienste aufgeführt sind.
- Anlage: ein Dokument, das Vertragsbestandteil ist, in dem die Lieferbedingungen bezüglich der Dienste aufgeführt werden. Die jeweiligen Anlagen werden in dem betreffenden Vertrag genannt
- Anschluss: die Möglichkeit, die von Auftragnehmer angebotenen und von dem Vertragspartner bestellten Dienste zu nutzen. f. Ausrüstung: die für die Lieferung der Dienste an den Vertragspartner bereitgestellte Ausrüstung, z. B. Hardund/ oder Software, Anlagen, Kabel, physische Verbindungen und Instrumente.
- Dienst(e): (Telekommunikations-)Dienste und Ausrüstung, die Auftragnehmer dem Vertragspartner vertragsgemäß bereitstellt.
Artikel 2 Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Providing“ gelten für alle Vertragsangebote und Verträge mit einem Vertragspartner für die Produktgruppe „Providing“ Telefonie/SIP-Trunk/DSL, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Einkaufs- oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Providing“ gelten ebenfalls für alle zukünftigen Verträge zwischen Auftragnehmer und dem Vertragspartner, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.3 Bei sich widersprechenden Bestimmungen in den Vertragsdokumenten, gelten vorrangig die Bestimmungen in den Anlagen und nachrangig die Bestimmungen aus anderen zu dem Vertrag gehörenden Dokumenten.
Artikel 3 Vertrag
3.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die folgenden Informationen auf Verlangen von Auftragnehmer zu erteilen:
a. natürliche Person: einen Personal-ausweis oder einen anderweitigen Nachweis eines festen Wohnsitzes in Deutschland;
b. juristische Person: einen aktuellen Handelsregisterauszug
Artikel 4 Dienstniveau
4.1 Details über die Dienste werden in der betreffenden Dienstbeschreibung in der jeweiligen Anlage und ggfs. Auch auf der Webseite erläutert. Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Dienstbeschreibung anzupassen.
Artikel 5 Nummern etc.
5.1 Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund Änderungen des nationalen Nummernplans bzw. aufgrund anderer Gesetzgebung, durch die eine unbeeinträchtigte Nutzung der dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Nummern und dergleichen nicht möglich ist.
5.2 Der Vertragspartner unterlässt Handlungen oder die Nutzung von Nummern und dergleichen, soweit dies mit dem nationalen Nummernplan und anderer anzuwendenden Gesetzgebung im Widerspruch steht.
Artikel 6 Tarife
6.1 Tarife, die Auftragnehmer dem Vertragspartner für Dienste berechnet, werden im Vertrag aufgeführt.
6.2 Sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde, berechnet Auftragnehmer dem Vertragspartner: a. einen nutzungs- und zweckabhängigen Tarif. Dieser Tarif wird in Zeiteinheiten von einer Minute berechnet; b. einen mit dem Vertragspartner vereinbarten monatlichen festen Tarif (aufgeführt im Vertrag); c. einen einmaligen Tarif für die Installation und/oder Lieferung des Dienstes.
6.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, verstehen sich alle genannten Beträge ohne Steuern.
6.4 Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, die in Artikel 6.2a genannten Tarife zu ändern. Über eine Tariferhöhung informiert Auftragnehmer den Vertragspartner 15 Tage vorab.
6.5 Auftragnehmer ist berechtigt, den in Artikel 6.2b genannten Tarif unter Einhaltung einer Frist von einem Kalendermonat zu ändern. Falls der Vertragspartner mit dieser Tariferhöhung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag zum Datum, ab dem die Tariferhöhung gilt, beenden. In diesem Fall hat der Vertragspartner gegenüber Auftragnehmer keinen Anspruch auf Vertragserfüllung.
Artikel 7 Fakturierung und Bezahlung
7.1 Auftragnehmer sendet dem Vertragspartner monatlich eine Rechnung über die gelieferten Dienste.
7.2 Der Vertragspartner erteilt Auftragnehmer ein SEPA-Basis- Lastschriftmandat.
7.3 Als bindende Grundlage der Fakturierung dienen die durch Auftragnehmer registrierten Daten bezüglich des Anschlusses und dessen Nutzung.
7.4 Falls der Vertragspartner mit dem fakturierten Betrag nicht einverstanden ist, hat er dies innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Die Aussetzung der Zahlung ist nur gestattet, wenn Auftragnehmer diesbezüglich eine schriftliche Zustimmung erteilt hat.
7.5 Falls eine Beschwerde nach Überprüfung durch Auftragnehmer unbegründet ist, gehen die bei der Überprüfung angefallenen, ange-messenen Kosten zu Lasten des Vertragspartners. Für die Beurteilung einer Beschwerde sind die durch Auftragnehmer generierten Daten ausschlaggebend.
7.6 Falls der Vertragspartner nicht fristgemäß zahlt, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. In diesem Fall werden sämtliche Forderungen von Auftragnehmer gegen den Vertragspartner fällig. Auftragnehmer ist berechtigt, die gesetzlich ge-schuldeten Zinsen über den gesamten ausstehenden Betrag zu fordern. Auftragnehmer ist berechtigt, Ersatz der Inkassokosten zu verlangen. Der Vertragspartner schuldet die gesetzlichen Zinsen ab Fälligkeit der Rechnung.
7.7 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit einer gegen Auftragnehmer bestehenden Forderung aufzurechnen.
Artikel 8 (Begrenzung der) Haftung
8.1 Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund von Nichtoder Schlechtfunktion ihrer Dienste oder der Ausrüstung, es sei denn, dass dies auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Auftragnehmer beruht.
8.2 Auftragnehmer haftet nicht für die Art und Weise, wie der Vertrags-partner die durch Auftragnehmer gelieferten Dienste und/oder Ausrüstung nutzt. Insbesondere stellt der Vertragspartner Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die Bezug haben zum Inhalt des Daten-/Internet-/Sprachverkehrs und den Daten, die der Vertragspartner mittels der Dienste versendet.
8.3 Sofern Auftragnehmer aufgrund eigenen Verschuldens haftet, ist die Haftung begrenzt auf Sachschäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Pflichtverletzung stehen. Die Haftung für mittelbare- oder Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn und/oder Umsatz) ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden des Vertragspartners aufgrund der Nichtfunktion einer telefonischen Alarmeinrichtung oder Kostenregistrierungssystems ist ausgeschlossen. Schadenersatzzahlungen sind begrenzt auf EUR 12.500,00 je Schadenfall oder für zusammenhängende Schadenfälle auf maximal EUR 25.000,00/Jahr.
8.4 Schadeneratzforderungen des Vertragspartners sind innerhalb von zwei Wochen nach Schadeneintritt schriftlich bei Auftragnehmer anzuzeigen. Ansonsten verfallen die betreffenden Schaden-ersatzansprüche.
8.5 In Bezug auf den öffentlichen internationalen Telekommunikationsverkehr sind die Verträge, Konventionen und Bestimmungen der Internationalen Fernmeldeunion anwendbar, um Haftungsfragen zu beurteilen.
8.6 Der Vertragspartner stellt Auftragnehmer von allen Schadenersatz-ansprüchen Dritter frei, die in Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung durch den Vertragspartner stehen.
8.7 Der Vertragspartner haftet für die Nutzung und Missbrauch der Dienste und der diesbezüglich zugeteilten Nummer(n), Nutzername(n) und Passwörtern. Der Vertragspartner ist selbst verantwortlich für den Schutz der Daten, die er auf seinem System platziert.
8.8 Im Falle von höherer Gewalt hat der Vertragspartner keine Ansprüche gegen Auftragnehmer. Höhere Gewalt liegt beispielsweise vor, wenn Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann aufgrund von Krieg(sgefahr), Aufruhr, Feuer, Wasserschäden, Frost, Überschwemmungen, Erdbeben, Streik, Betriebsbesetzung, behördliche Maßnahmen, Störungen bei der Energiezufuhr und Störungen in kommunikativen Verbindungen Dritter.
Artikel 9 Pflichten des Vertragspartners
9.1 Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Vertragsausführung die Interessen von Auftragnehmer zu berücksichtigen. Der Vertragspartner wird Auftragnehmer bei der Lieferung der Dienste keinesfalls behindern. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet Handlungen vorzunehmen, von denen Auftragnehmer vermutet, dass sie Systeme von Auftragnehmer und/oder anderen Nutzern schädigen könnten, wie z. B. Hochladen von Programmen auf Systeme von Auftragnehmer.
9.2 Der Vertragspartner wird Auftragnehmer sämtliche Informationen verschaffen, die Auftragnehmer zur Instandhaltung der Dienste benötigt. Hierzu zählt unter anderem das rechtzeitige Melden von Adress-änderungen und/oder Änderung von Rechnungsdaten.
9.3 Der Vertragspartner enthält sich gegenüber Auftragnehmer jeglicher Handlung oder Unterlassung, wenn dies im Widerspruch zu ge-setzlichen und/oder vertraglichen Bestimmungen steht.
9.4 Der Vertragspartner unterstützt Auftragnehmer bei der Lieferung der Dienste, soweit dies zumutbar und redlich ist.
9.5 Falls die Lieferung der bestellten Dienste technisch nicht möglich ist, kann Auftragnehmer dem Vertragspartner ergänzende Bedingungen stellen, bevor diese geliefert werden. Falls der Vertragspartner diesen Bedingungen nicht entspricht, hat er keinen Anspruch auf Lieferung des Dienstes.
9.6 Produkte, bei denen Leistungen pauschal abgegolten werden (z. B. Flatrates) werden nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Betreiber von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter oder Betreiber von Faxbroadcastdiensten, Call-Center-, Telefonmarketingleistungen und Marktforschungsdienstleistungen angeboten. Pauschal abgegoltene Leistungen dürfen weiterhin nicht über eine dauerhafte Wählverbindung für die Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen sowie für den Betrieb von Kassensystemen genutzt werden.
Artikel 10 Personen- und Verkehrsdaten
10.1 Auftragnehmer sammelt nur die für Lieferung der Dienste und Be-triebsführung notwendigen Personen- und Verkehrsdaten. Die gesammelten Daten werden im Rahmen der geltenden Gesetze verwendet und lediglich zum Zwecke der Betriebsführung von Auftragnehmer genutzt. Der Vertragspartner erteilt hiermit seine aus-drückliche Zustimmung zur Verarbeitung und Nutzung der von ihm bekanntgegebenen Daten zur Einrichtung einer mit der Dienstleistung zusammenhängenden Datenbank durch Auftragnehmer und von Auftragnehmer beauftragte Dritte. Diese Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und verwaltet.
10.2 Zur Betriebsführung zählt unter anderem die Ausführung von Direktmarketing und individuelle Angebote von oder im Auftrag von Auftragnehmer.
10.3 Der Vertragspartner erteilt Auftragnehmer hiermit das Recht, seine Personendaten zur Aufnahme in ein (elektronisches) Telefonver-zeichnis an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht, sofern der Vertragspartner schriftlich widerspricht.
10.4 Die Daten werden nicht länger bewahrt als für die Betriebsführung nötig oder durch Gesetzgebung oder befugte Behörden vorgeschrieben.
10.5 Auftragnehmer ist berechtigt, die Daten des Vertragspartners (darunter die Daten zur Nutzung und zur Abrechnung der Dienste) in einer automatisierten Datei aufzunehmen.
10.6 Auftragnehmer sorgt für die Sicherheit personenbezogener Daten durch organisatorische und technische Vorkehrungen.
Artikel 11 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
Sofern nichts anderes vereinbart wird, beginnt der Vertrag mit Inbetriebnahme der Dienste und endet mit Ablauf von 2 Jahren. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Artikel 12 Anwendbares Recht
12.1 Auf Vertrag, Angebote und Rechnungen von Auftragnehmer findet das deutsche Recht Anwendung.
12.2 Soweit Auftragnehmer und der Vertragspartner schriftlich nichts an-deres vereinbart haben, wird für alle sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag ergebenden Rechts-streitigkeiten Duisburg als Gerichtsstand vereinbart.
Artikel 13 Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen
13.1 Auftragnehmer ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, die sodann nach Ablauf einer bekanntzugebenden Frist Anwendung finden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Rechnung bekanntgegeben werden. Die Änderungen treten 14 Tage nach Bekanntmachung in Kraft.
13.2 Falls eine oder mehrere Bestimmungen(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gerichtliche Entscheidung oder auf andere Art und Weise als unanwendbar erklärt werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Stand: April 2021 AGB “Providing”